Ehrenschutz
Wer kann den Euregio-Ehrenschutz beantragen und wofür kann er gewährt werden?
Die Euregio kann durch die Gewährung des Ehrenschutzes ihr Interesse und Unterstützung für Initiativen von kultureller, sozialer, wissenschaftlicher, künstlerischer, historischer, sportlicher oder institutioneller Bedeutung zum Ausdruck bringen, wenn diese mit den Satzungen der Euregio übereinstimmen.
Die Gewährung des Ehrenschutzes ist nicht mit einer finanziellen Unterstützung oder Ausgaben aus dem Haushalt der Euregio verbunden.
Einreichung des Antrags und Gewährung des Ehrenschutzes
Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor der Veranstaltung, für die der Ehrenschutz beantragt wird, eingereicht werden, indem das entsprechende Formular, das auf der Website verfügbar ist, ausgefüllt und an die folgende E-Mail-Adresse geschickt wird: info@euregio.info
Der Ehrenschutz wird durch eine vom Generalsekretär der Euregio unterzeichnete schriftliche Antwort in Absprache mit den Vertretern der Mitgliedsländer im Generalsekretariat, die nicht den Euregio-Vorsitz innehaben, gewährt.
Kriterien für die Gewährung des Ehrenschutzes
Die Gewährung des Ehrenschutzes ist ein Ermessensakt und liegt in der alleinigen Verantwortung des Generalsekretariats der Euregio.
Mit dem Beschluss des Euregio-Vorstandes Nr. 31/2022 wurden die spezifischen Kriterien für die Gewährung des Ehrenschutzes festgelegt. Diese sind im Dokument aufgeführt, das im Download-Bereich am Ende dieser Seite zur Verfügung steht.
Verwendung und Bekanntmachung des Ehrenschutzes und des Logos
Die Gewährung des Ehrenschutzes der Euregio beinhaltet die Genehmigung zur Verwendung des Euregio-Logos und die Verpflichtung, dieses Logo auf allen Werbematerialien der Initiative mit dem ausdrücklichen Hinweis unter "Ehrenschutz der Euregio Tirol-Südtirol-Trentino" sichtbar zu machen.
Der Entwurf des gesamten Werbematerials muss im Voraus mit dem Euregio-Kommunikationsbereich abgestimmt werden.
Die missbräuchliche Verwendung des Logos oder des Hinweises auf die Euregio führt zum Widerruf des Ehrenschutzes.
Wenn das Euregio-Logo zusammen mit anderen Logos (z. B. von Sponsoren) verwendet wird, muss das Euregio-Logo mindestens genauso sichtbar sein wie die anderen Logos. Es muss eindeutig erkennbar bleiben und darf nicht durch Hinzufügen anderer visueller Zeichen, Marken oder Texte verändert werden.
Download:
Kontakt
Generalsekretariat des EVTZ "Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino"
Waaghaus - Laubengasse 19/A, I-39100 Bozen
Euregio-Informations- und Koordinierungsstelle in Trient
Via Grazioli 25, I-38122 Trient
Euregio-Informations- und Koordinierungsstelle Innsbruck
Wilhelm-Greil-Straße 17, A-6020 Innsbruck