Grundlagen
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1082 vom 5. Juli 2006 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die interregionale Zusammenarbeit auf einen höheren Rang gehoben. Durch die Möglichkeit der Schaffung eines sogenannten EVTZ (Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit) erlangen interregionale Kooperationen eine bedeutende Aufwertung und Ausweitung an Möglichkeiten, da dem EVTZ eine eigene Rechtspersönlichkeit zugestanden wird. Basierten Zusammenarbeiten zuvor meistens lediglich auf informeller Ebene und ohne rechtliche Grundlage, können mit dem Rechtsinstrument des EVTZ Verbünde mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen werden. Aufgrund des gesetzlichen und institutionellen Rahmens können so Projekte besser koordiniert und realisiert werden.
Im Jahr 2011 machten das Land Tirol und die beiden autonomen Provinzen Bozen-Südtirol und Trient von der Möglichkeit der Gründung eines EVTZ Gebrauch und wandelten die bestehende Kooperation - die drei Länder arbeiteten schon in der Vergangenheit zusammen, jedoch ohne Institutionalisierung - in die Rechtsform des EVTZ mit Sitz in Bozen um.
Bis auf wenige Bestimmungen ist dieEVTZ-Verordnung vom 5. Juli 2006, die am 17. Dezember 2013 mit einer Verordnung einige Änderungen bzw. Ergänzungen hinsichtlich der Einrichtung und der Arbeitsweise des EVTZ erfuhr, unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar. Jene Bestimmungen, die einem Durchführungsvorbehalt unterliegen, müssen allerdings von den Zentralstaaten innerstaatlich durchgeführt werden: Das Tiroler EVTZ-Gesetz wurde im Sommer 2010 vom Tiroler Landtag verabschiedet, am 3. September 2010 trat es in Kraft. In Italien erfolgte die Durchführung der EVTZ-VO durch das Gesetz Nr. 88 vom 7. Juli 2009.
Im Oktober 2010 wurden die Übereinkunft über die Errichtung und die Satzung des EVTZ Rom zugesandt. Am 28.04.2011 stimmte Italien der Errichtung des EVTZ und auch der Teilnahme von Südtirol und Trentino an diesem zu. Die formelle Genehmigung durch die Tiroler Landesregierung erfolgte am 10. Mai 2011.
Die Gründungsverträge, Übereinkunft und Satzung, wurden am 14. Juni 2011 auf Castel Thun im Trentino von den damaligen Landeshauptleuten Günter Platter (Tirol), Luis Durnwalder (Südtirol) und Lorenzo Dellai (Trentino) feierlich unterzeichnet.
Im Rahmen des Euregio Lab 2020 wurde eine Reform von Übereinkunft und Satzung ausgearbeitet, um diese den unionsrechtlichen Grundlagen der geänderten EVTZ-VO vom 17. Dezember 2013 anzupassen. Die Änderung von Übereinkunft und Satzung des EVTZ wurde im Rahmen der EVTZ-Versammlung vom 28.01.2021 einstimmig beschlossen. Im Laufe des ersten Halbjahres 2021 wurden die Änderungen der Gründungsverträge von Rom und Innsbruck geprüft. Die Unterzeichnung der neuen Statuten - Übereinkunft und Satzung - ist am 22. August 2021 im Rahmen des Tiroltags 2021 beim Europäischen Forum Alpbach 2021 erfolgt.
Kontakt
Generalsekretariat des EVTZ "Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino"
Waaghaus - Laubengasse 19/A, I-39100 Bozen