Auch der EVTZ muss ab dem 31. März 2015 auf die elektronische Fakturierung im Sinne des Ministerialdekretes Nr. 55/2013 umstellen.
Die ab diesem Datum (31.03.2015) ausgestellten Rechnungen müssen ausschließlich in elektronischem Format (xml) über das "Sistema di Interscambio" (SDI) beim Wirtschafts- und Finanzministerium (MEF) an die Agentur aufgrund der von der Agentur ausgestellten Bestellungen und erteilten Aufträge geschickt werden. Zu diesem Zwecke muss "CODICE UNIVOCO UFFICIO" verwendet werden.