Zusätzliche Informationen
Weitere Daten, Informationen und Dokumente, zu deren Veröffentlichung der EVTZ, gemäß den geltenden Bestimmungen, nicht verpflichtet ist und welche keinem der obigen Unterabschnitte zugeordnet werden können.
Informationen und Mitteilungen für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person auf ihre persönlichen Daten
Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (in der Folge „DSGVO“) in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar gelten. Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden (Artt. 12 und 15 bis 22 der DSGVO).
An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag ist an EVTZ zu richten, welches als zuständige Organisationseinheit für die Entgegennahme der Anträge auf Ausübung der oben genannten Rechte bestimmt wurde.
Generalsekretariat des EVTZ „Europaregion Tirol – Südtirol – Trentino”
Generalsekretär Christoph von Ach
Waaghaus – Laubengasse Nr. 19/A
39100 Bozen
Tel. +39 0471 402026
PEC: europaregion.euregio@pec.prov.bz.it
E-Mail: info@europaregion.info
Mündliche Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Ausübung der oben genannten Rechte ist unentgeltlich. Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung - exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann der Rechtsinhaber der Verarbeitung der Daten entweder ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden oder sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.
Rechtsbehelfe
Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.
Download:
-
Formular_Ausuebung_der_Rechte.docx
(28 KB)
Antragsformular
Kontakt
Generalsekretariat des EVTZ "Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino"
Waaghaus - Laubengasse 19/A, I-39100 Bozen