Meldungen von rechtswidrigen Handlungen (sog. WHISTLEBLOWING)
Die Angestellten und Mitarbeiter, die die Absicht haben, rechtswidrige Handlungen anzuzeigen (Tatbestände über Korruption oder andere Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung, Tatbestände über mutmaßliche Schäden gegen den Staatsschatz oder andere unerlaubte Handlungen im Verwaltungsbereich) von denen sie im EVTZ Kenntnis erhalten haben, sind angehalten, dafür das unten angeführte Formular zu benutzen.
Die Bediensteten, welche rechtswidrige Handlungen anzeigen, sind ausdrücklich geschützt, insbesondere sehen die geltenden Gesetze und der nationale Antikorruptionsplan vor, dass:
- der EVTZ die Pflicht hat, die Diskretion über die persönliche Identität derjenigen zu schützen, die die Mitteilung machen;
- die Identität des Anzeigeerstatters in jedem mit der Mitteilung zusammenhängenden Kontext geschützt werden muss. Im Zuge des Disziplinarverfahrens kann die Identität des Anzeigeerstatters nur mit seiner Zustimmung bekannt gemacht werden, es sei denn, diese ist für die Verteidigung des Angeklagten absolut notwendig;
- die Anzeige nicht dem Zugangsrecht gemäß Artikel 22 und folgende des Gesetztes vom 7. August 1990, Nr. 241, untersteht;
- der Anzeigeerstatter, der glaubt, durch seine Anzeige am Arbeitsplatz diskriminiert worden zu sein, die mutmaßliche Diskriminierung (auch mittels Gewerkschaft) beim Inspektorat der öffentlichen Funktion beanstanden kann.
Die Mitteilung kann erfolgen:
- durch Übermittlung an folgende E-Mail-Adresse: whistleblower@euregio.info;
- mittels interner Post in geschlossenem Umschlag und mit der Aufschrift „Persönlich“ an folgende Adresse: EVTZ „Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino“, Generalsekretariat, Waaghaus - Laubengasse 19/A, I-39100 Bozen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dreijahresplan des EVTZ zur Korruptionsvorbeugung und der Transparenz.
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Kontakt
Generalsekretariat des EVTZ "Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino"
Waaghaus - Laubengasse 19/A, I-39100 Bozen