Rechtliche Grundlage: Art. 10 Abs. 8 GvD Nr. 33/2013
Das Unabhängige Bewertungsorgan (OIV) ist eine obligatorische Einrichtung für Verwaltungen gemäß Gesetzesdekret Nr. 165/2001.
Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) "Euregio Tirolo-Alto Adige-Trentino" (im Folgenden "Euregio") ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft im Sinne des Gesetzes Nr. 88/2009, die jedoch nicht in den Regelungsrahmen von Art. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 165/2001 einbezogen ist, weshalb eine solche Einrichtung nicht für notwendig erachtet wurde.
Die Aufgaben des Unabhängigen Bewertungsorgans (OIV) werden von der/vom Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz wahrgenommen, die/der durch Beschluss des Euregio-Vorstands ernannt wird.
Der interministerielle Beschluss des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und des Ministeriums für Finanzen gemäß Artikel 48, Absatz 2 des Gesetzes Nr. 88/2009 steht noch aus, um zu erfahren, was die diesbezüglichen Verpflichtungen der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) sind.
Für weitere Informationen wird zuständigkeitshalber auf die von der Autonomen Provinz Bozen Website unter der Rubrik "Unabhängige Kontrollorgane" der Transparenten Verwaltung verwiesen.
Was die autonome Provinz Trient betrifft, so wird auf die entsprechende Seite der OIV im Abschnitt Transparente Verwaltung verwiesen.