Rechtliche Grundlage: Art. 16 Abs. 1-2 GvD Nr. 33/2013
Die Mitarbeiter des EVTZ sind Teil des Stellenplans der drei Landesverwaltungen. Für Informationen zum Personal wird zuständigkeitshalber auf die Website der EVTZ-Mitglieder unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen.
Die Kosten für einen Teil des von der Autonomen Provinz Bozen zur Verfügung gestellten Personals, welches unbefristet aber ohne Führungsauftrag angestellt ist, wird jährlich vom EVTZ erstattet.