Rechtliche Grundlage: Art. 14 Abs. 1-quinquies GvD Nr. 33/2013
Im EVTZ sind keine 'organisatorischen Positionen' vorgesehen.
Die Mitarbeiter des EVTZ sind Teil des Stellenplans der Landesverwaltungen. Für Informationen zum Personal wird zuständigkeitshalber auf die Website der Landesverwaltungen unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen.