Rechtliche Grundlage: Art. 21 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
Die Mitarbeiter des EVTZ sind Teil des Stellenplans der EVTZ-Mitglieder. Für weitere Informationen wird zuständigkeitshalber auf die Webseite der Landesverwaltungen unter der Rubrik Kollektivvertragsverhandlungen der Transparenten Verwaltung verwiesen.