Rechtliche Grundlage: Art. 14 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
Es gibt keine Daten über vorübergehende Führungskräfte zu veröffentlichen.
Die Mitarbeiter des EVTZ sind Teil des Stellenplans der drei Landesverwaltungen. Für Informationen zum Personal wird zuständigkeitshalber auf die Website der EVTZ-Mitglieder unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen.