An die Bediensteten erteilte und ermächtigte Aufträge
Rechtliche Grundlage: Art. 18 GvD Nr. 33/2013
Die Mitarbeiter des EVTZ sind Teil des Stellenplans der EVTZ-Mitglieder. Für weitere Informationen wird zuständigkeitshalber auf die Webseite der Landesverwaltungen unter der Rubrik "Kollektivvertragsverhandlungen" der Transparenten Verwaltung verwiesen.