Rechtliche Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GvD Nr. 33/2013
Die Mitarbeiter des EVTZ sind Teil des Stellenplans der drei Landesverwaltungen. Für Informationen zum Personal wird zuständigkeitshalber auf die Website der Landesverwaltungen unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen.