Rechtliche Grundlage: Art 13 Abs. 1 Buchst. a) und Art. 14 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013
Inhaber von politischer Ämtern, mit Angabe der jeweiligen Zuständigkeiten, und von den zuständigen Behörden benannte Mitglieder der Organe.
Art. 13 Pflicht zur Veröffentlichung von Daten betreffend die Organisation der öffentlichen Verwaltungen Die Europaregion "Tirol - Südtirol - Trentino" ist ein Europäischer Verbund für territoriale Zurammenarbeit, der Rechtspersönlichkeit nach öffentlichem Recht besitzt. Er wird zur Erleichterung und Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern, zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion, jedenfalls ohne Gewinnabsicht eingerichtet.
Für weitere Informationen bezüglich die Organe des EVTZ siehe "Entscheidungsträger".
Daten - gemäß Artikel 14, GvD vom 14. März 2013, Nr. 33 - zum General Sekretär des EVTZ , als gesetzlicher Vertreter der Körperschaft siehe Sektion Personal unter "Inhaber von Führungsaufträgen auf höchster Ebene".