Schwere Zeiten für die Pressefreiheit

Il Becco Giallo war eine italienische satirische Zeitschrift, die in dieser Karikatur die Zensur thematisiert; „Wenn der Präfekt die Karikatur hier hinten sieht, sind wir erledigt.“ © Gabriele Galantara in Il Becco Giallo vom 18. Jänner 1925

Il Nuovo Trentino kreidet ungerechtfertigte Zensur an
Im Jahr 1925 verschärfte das faschistische Regime seine Gangart gegen die freie Presse, verstärkte die Zensur und sorgte letztendlich dafür, dass regimekritische Zeitungen und Zeitschriften eingestellt wurden. Diese scharfen Maßnahmen trafen unter anderem die Tageszeitungen Il Nuovo Trentino und La Libertà im Trentino, aber auch die Bozner Nachrichten und Der Landsmann in Südtirol sowie etliche andere Zeitungen und Zeitschriften, die bereits im Herbst 1925 ihr Erscheinen einstellen mussten. Mit dem neuen Pressegesetz vom 31. Dezember 1925 war schließlich auch das Schicksal aller weiteren Zeitungen besiegelt, die sich nicht dem Regime unterwerfen wollten: Von da an durften Zeitungen und Zeitschriften nur mehr dann erscheinen, wenn sie einen vom Präfekten autorisierten Presseverantwortlichen hatten.
Im Vorfeld wehrten sich die Zeitungsmacher gegen die immer willkürlichere Zensur und pochten auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, wie etwa Il Nuovo Trentino, der in seiner Ausgabe vom 4. April 1925 zur Beschlagnahmung am Tag zuvor Stellung nahm:
„Zur gestrigen Beschlagnahmung unserer Zeitung
Wie die Leser dem in der gestrigen zweiten Ausgabe veröffentlichten Dekret entnommen haben, wurde die Beschlagnahmung unserer Zeitung damit begründet, dass wir eine Mitteilung des Landesverbandes der Kriegsveteranen veröffentlicht haben, die gegen Herrn Abate, den Bezirksdelegierten des Nationalen Verbandes der Kriegsveteranen der Eisenbahner, gerichtet war.
Wir hätten nicht gedacht, dass eine solche Mitteilung auch nur entfernt als aufrührerisch oder als Gefahr für die öffentliche Ordnung angesehen werden könnte.
Doch so sah es offenbar unser Zensor, der unsere Ausgabe gnädigerweise beschlagnahmte. Von nun an werden wir wohl unser Gewissen noch gründlicher prüfen müssen, bevor wir eine Nachricht veröffentlichen. Denn wenn eine so sachliche Kontroverse, wie diejenige, die uns diese Beschlagnahmung eingebracht hat, bereits als ausreichender Grund für eine behördliche Anordnung gilt, dann muss man wohl schlussfolgern, dass unter dem Etikett der ‚öffentlichen Ordnung‘ jegliche Art von Argumentation unterbunden werden kann.
Und so wird man nicht über Herrn Abate sprechen dürfen, genauso wenig wie über die abweichende Meinung der Kriegsveteranen – obwohl die Debatte und die Polemik in den betroffenen Kreisen der Stadt allgemein bekannt sind. […]
Es ist kaum davon auszugehen, dass die Kriegsveteranen Trient in Brand setzen werden – dieses so ruhige Trient. Doch die Stadt nimmt ein bestimmtes Übermaß an Vorsicht oder Eifer durchaus zur Kenntnis. Und so lächelt sie gutmütig und vermerkt im Kalender ihres gleichbleibenden Taktes – nicht ohne einen Hauch von Ironie –, dass das Wetter gestern genauso wechselhaft war wie die Laune der Zensur, die die Presse regiert.“
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