Die Landesregierung hat in ihrer heutigen (19. Dezember) Sitzung einer Verlängerung der Vereinbarung mit den Tirol Kliniken um weitere fünf Jahre zugestimmt. Diese sieht vor, dass Südtirolerinnen und Südtiroler für Gesundheitsleistungen, welche aus ärztlicher Sicht nicht in Südtirol erbracht werden können, an Tiroler Krankenhäuser überwiesen werden können. Im vergangenen Jahr wurden über die Vereinbarung mit den Tirol Kliniken mehr als 76.000 stationäre und ambulante Leistungen abgewickelt und um die 6900 Personen versorgt.
"Das Land Tirol ist ein wichtiger Partner für die Gesundheitsversorgung der Südtiroler Bevölkerung", führt Landeshauptmann und Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher aus. "So haben Südtiroler Patientinnen und Patienten unter anderem Anrecht auf eine Behandlung in Innsbruck, wenn eine Leistung in Südtirol nicht innerhalb einer angemessenen Zeit angeboten werden kann und sich diese zeitliche Verzögerung negativ auf den Gesundheitszustand auswirkt. Zudem erhalten deutschsprachige Patientinnen und Patienten dank des Abkommens mit den Tirol Kliniken Zugang zu spezialisierten Gesundheitsleistungen in ihrer Muttersprache."
Die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitseinrichtungen der beiden Länder ist vom Autonomiestatut vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Südtiroler Bevölkerung eine qualitativ hochwertige und angemessene gesundheitliche Betreuung unter Wahrung der ethnisch-sprachlichen Besonderheiten zur Verfügung steht. Bei ordnungsgemäßer Verschreibung durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin trägt das Land Südtirol die Kosten für die Unterbringung von Südtiroler Patientinnen und Patienten in den Einrichtungen der Tirol Kliniken.
LPA/so