Das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) umfasst Schienenwege, Binnenwasserstraßen, kurze Seeverkehrsstrecken und Straßen, die mit Städten, See- und Binnenhäfen, Flughäfen und Terminals verbunden sind. Nach 10 Jahren TEN-V bedarf es einer Reform und Überarbeitung dieser Netze. Die Europäische Kommission legte bereits 2021 ihren neuen Verordnungsvorschlag vor. Nun hat der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments in einer Abstimmung seine Position festgelegt, um die sogenannten Trilogverhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten zu beginnen. Das Verhandlungsmandat wurde mit 44 Stimmen bei keiner Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.
Forderungen der EU-Abgeordneten des Verkehrsausschusses
Der Ausschuss fordert einheitliche technische und betriebliche Standards für jeden Verkehrsträger und betont, dass der intermodale Transport hauptsächlich auf der Schiene, auf Binnenwasserstraßen oder im Kurzstreckenseeverkehr erfolgen sollte. Dies soll zu vollständig elektrifizierten Eisenbahnen im TEN-V-Kernnetz führen, sowie geringe Haltezeiten bei der Überquerung von EU-Binnengrenzen (maximal 15 Minuten).
Die Abgeordneten bekräftigen die Notwendigkeit, bis Ende 2030 große Verkehrsinfrastrukturprojekte im TEN-V-Kernnetz und bis Ende 2050 ein umfassendes Netz fertigzustellen, das sich insbesondere auf die Beseitigung von Engpässen und fehlenden Verbindungen konzentriert. Im Falle einer erheblichen Verzögerung schlagen die Abgeordneten vor, dass die Kommission unverzüglich ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und die EU-Finanzierung kürzen oder einstellen sollte.
Weitere Schritte
Die Trilogverhandlungen, bestehend aus den EU-Institutionen Kommission, Parlament und Rat, sollen bereits Ende April beginnen. Sobald es zu einer Einigung kommt, muss der Gesetzesvorschlag im Anschluss noch von Rat und im Plenum des EU-Parlament formell verabschiedet werden.