Die überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien ermöglichen es den Mitgliedstaaten „den Aufholprozess der am stärksten benachteiligten Gebiete in der Europäischen Union zu unterstützen und die Ungleichheiten in Bezug auf das wirtschaftliche Wohlergehen, die Einkommen und die Arbeitslosigkeit zu verringern“, so die für Wettbewerb zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
Die neuen Leitlinien sind das Ergebnis einer umfassenden Evaluierung der Kommission und der Konsultation verschiedenster Interessenträger. Sie sollen die derzeit geltenden Regeln vereinfachen und die Erkenntnisse aus der Anwendung berücksichtigen. Zudem handelt es sich um die ersten Beihilfevorschriften, die nach der Bekanntgabe des europäischen Grünen Deals, der Industriestrategie sowie der Digitalstrategie der EU überarbeitet werden.
Konkret ergeben sich unter anderem folgende Änderungen:
- Der Gesamtanteil der Bevölkerung in Fördergebieten wurde von 47 % auf 48 % der EU‑Bevölkerung angehoben und die Liste der A-Fördergebiete und der prädefinierten C-Fördergebiete wurde auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Eurostat-Daten zum BIP und zur Arbeitslosigkeit aktualisiert.
- Die Beihilfehöchstintensitäten wurden angehoben, um die Ziele des europäischen Grünen Deals und der Digitalstrategie durch Schaffung zusätzlicher Anreize für Investitionen in den benachteiligten Gebieten der EU zu unterstützen.
- Die Struktur der Leitlinien wurde vereinfacht. Einige Definitionen und Begriffe wurden präzisiert, und zur Berücksichtigung des europäischen Grünen Deals sowie der Industriestrategie und der Digitalstrategie der EU wurden einige gezielte Änderungen vorgenommen.