Der Rat nahm eine aktualisierte Verordnung über EU-Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) an und schloss damit das Gesetzgebungsverfahren für diesen Text ab. Ziel der neuen Rechtsvorschriften ist die Schaffung eines effizienten Verkehrsnetzes, das durch die Beseitigung von Hindernissen und Verbindungslücken eine nachhaltige Konnektivität in Europa gewährleistet.
Der Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung wurde von der Kommission am 13. Dezember 2021 als Teil des Legislativpakets für eine effiziente und grüne Mobilität angenommen. Als Reaktion auf die Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine nahm die Kommission am 27. Juli 2022 einen geänderten Vorschlag an, mit dem mehrere Änderungen am ursprünglichen Text vorgenommen wurden.
Die neue Verordnung sieht genaue Ausbauphasen des transeuropäischen Netzes vor, unterteilt in Kernnetz, erweitertes Kernnetz und vollständiges Netz. Diese Abschnitte sollen bis 2030, 2040 bzw. 2050 fertiggestellt werden. Es werden neun europäische Verkehrskorridore festgelegt und ausgebaut, die als Hauptverkehrsadern für das Verkehrssystem der Union dienen und darauf abzielen, die Kernnetze mit den Schienengüterverkehrskorridoren zu verbinden, um die Entwicklung nachhaltiger, multimodaler Verkehrsströme in ganz Europa zu fördern.
Bis 2030 sollen die elektrifizierten Schienenwege des TEN-V-Kernnetzes Geschwindigkeiten von 160 Stundenkilometern für den Personenverkehr und 100 Stundenkilometern für den Güterverkehr erreichen und den Transit über die EU-Binnengrenzen in durchschnittlich weniger als 25 Minuten ermöglichen. Darüber hinaus muss bis 2040 ein einheitliches Verkehrsmanagementsystem eingeführt werden.
Die TEN-V-Verordnung tritt am 18. Juli in Kraft und wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.