Italien hat auf der Grundlage des Befristeten Rahmens eine mit 31,9 Mrd. EUR ausgestattete Beihilferegelung zur Unterstützung der von der COVID-19-Pandemie und den restriktiven Eindämmungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Die Beihilferegelung umfasst zwei Maßnahmen: i) begrenzte Beihilfebeträge und ii) Unterstützung für ungedeckte Fixkosten, die Unternehmen zwischen März 2020 und Dezember 2021 bzw. in einzelnen Abschnitten des Zeitraums entstanden sind.
Die Regelung steht Unternehmen jeder Größe und aus allen Wirtschaftszweigen (mit Ausnahme des Finanzsektors) offen.
Im Rahmen der Regelung werden begrenzte Beihilfebeträge in Form von i) Steuerbefreiungen und -ermäßigungen, ii) Steuergutschriften und iii) direkten Zuschüssen gewährt.
Da der Großteil der Beihilfen automatisch gewährt wird und die zulässigen Beihilfeobergrenzen nicht nur für die direkten Empfänger, sondern auch für deren Tochtergesellschaften gelten, müssen in Betracht kommende Empfänger im Wege einer Ex-ante-Eigenerklärung die Höhe der von ihnen beantragten begrenzten Beihilfebeträge und Beihilfen für ungedeckte Fixkosten angeben. Dies dürfte es den italienischen Behörden auch ermöglichen, die Einhaltung des Befristeten Rahmens besser zu überwachen, insbesondere bei Unternehmen derselben Unternehmensgruppe.