Die Verordnung soll es den Hersteller*innen ermöglichen handwerkliche und industrielle Produkte, die mit ihrer Region und ihrem traditionellen Know-how verbunden sind, zu schützen, mit Auswirkungen in Europa und darüber hinaus. Sie sieht einen EU-weiten Schutz der geografischen Merkmale vor und wird es den Verbraucher*innen erleichtern, die Qualität dieser Produkte zu erkennen und eine bewusste Wahl zu treffen. Sie wird zur Förderung und zum Erhalt von Qualifikationen und Arbeitsplätzen in den europäischen Regionen beitragen und damit deren wirtschaftliche Entwicklung unterstützen. Der Vorschlag wird auch dafür sorgen, dass handwerkliche und industrielle Erzeugnisse den bereits bestehenden geografischen Angaben im Bereich der Landwirtschaft gleichgestellt werden.
Der Vorschlag zielt insbesondere auf Folgendes ab:
- Unterstützung der Hersteller*innen bei der Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum ihrer Produkte in der gesamten EU, insbesondere zur Unterscheidung von gefälschten Produkten, einschließlich solcher, die online verkauft werden.
- Ermöglichung einer einfachen und kosteneffizienten Eintragung von "g. A." (geografische Angabe) für handwerkliche und gewerbliche Erzeugnisse in zwei Schritten: Die Erzeuger reichen die Anträge auf g. A. bei den von den Mitgliedstaaten benannten Behörden ein, die sie ihrerseits dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EIPO) zur weiteren Genehmigung vorlegen.
- Ermöglichung der vollständigen Kompatibilität mit dem internationalen Schutz von g. A., indem den Produzenten eingetragener handwerklicher und industrieller g. A. Produkte gestattet wird, ihre Erzeugnisse in allen Ländern zu schützen, die die Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen unterzeichnet haben. Gleichzeitig wird es nun möglich sein, entsprechende geografische Angaben aus Drittländern innerhalb der EU zu schützen.
- Unterstützung der Entwicklung der ländlichen Regionen Europas durch Anreize für Erzeuger*innen, insbesondere KMU, in neue authentische Produkte zu investieren und Nischenmärkte zu schaffen. Die Verordnung wird auch dazu beitragen, Qualifikationen zu erhalten, die andernfalls verschwinden könnten, insbesondere in den weniger entwickelten Regionen Europas. Dies könnte dazu beitragen, Touristen*innen anzuziehen und neue, hoch qualifizierte Arbeitsplätze in den Regionen zu schaffen und so die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen.