Die Hauptthematik der Internationalen Expertenkonferenz von FUEN am 4. und 5. März war der Schutz von Minderheiten in der Europäischen Union, welcher laut der 40 Expert*innen keine Selbstverständlichkeit ist. Man war sich einig, dass sich in den letzten Jahren die Lage in Europa nämlich zunehmend verschlechtert hat. Beispielsweise folgte auf die Vorschläge der Initiative „Minority SafePack“ kein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission. Auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Russischsprachige Minderheit in Lettland während ihrer Ausbildung nur eine Sprache, Lettisch sprechen sollten und nicht ihre Minderheitensprache Russisch wurde als Beispiel für eine Rückschritt im Minderheitenschutz betont. Dieser Ausgangspunkt wurde als Anlass genommen, um über die Zukunft des Minderheitenschutzes in der Europäischen Union zu sprechen.
Die Kritiken sowie Lösungsansätze, die dabei diskutiert wurden, waren vielfältig. Einerseits die uneindeutige Definition, des Begriffs „Minderheit“ und an welchen Kriterien man diesen festmachen soll. Die Vereinten Nationen z.B. bezeichnen Minderheiten als sprachliche, ethnische oder religiöse Minderheiten, wogegen die Europäische Union ihren Fokus auf nationale Minderheiten legt. Andererseits wurden auch aktuelle Probleme im Europäischen Minderheitenschutz besprochen. Hierbei haben die Expert*innen angeprangert, dass die EU doppelte Standards verfolgt – zwar setzt sie sich für Minderheiten außerhalb Europas ein, für die Minderheiten innerhalb ihrer Grenzen tue sie aber nicht genug. Eines der größten Probleme ist diesbezüglich, dass es auch innerhalb der Europäischen Union in den meisten Fällen keine genauen Daten zu den verschiedenen Minderheiten gibt. Denn die Minderheitengruppen werden in vielen Mitgliedsstaaten nicht eigens in der Volkszählung berücksichtigt. Die Größe der Minderheitengruppen ist somit oft unklar; und das behindert auch den Schutz dieser. Denn „if it isn’t counted, it doesn’t count“, so der Tenor der Expert*innen. Eine weitere Schwierigkeit ist auch die Tatsache, dass alle internationalen Abkommen zu Minderheitenschutz nicht rechtlich bindend sind. In einer Zeit, in der gewaltsame Konflikte generell ansteigen, sehen die Expert*innen das als einen zu wackeligen juristischen Boden.
Deshalb wurde nach zwei Tagen intensiver Gespräche und Reflexionen der Grundstein für einen weiteren Austausch zur Thematik gelegt. Es ist geplant, auf Basis der Diskussion ein gemeinsames Positionspapier auszuarbeiten, in dem künftig notwendige Maßnahmen zum europäischen Minderheitenschutz festgehalten werden sollen.