Konkret fordert die EU-Kommission Kommunen, Wissenschaft und alle am Thema Interessierten auf, ihr bis zum 22. September 2023 aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen zu melden. Die Daten können an EC-WOLF-DATA-COLLECTION@ec.europa.eu übermittelt werden.
Auf der Grundlage der erhobenen Daten wird die Kommission über einen Vorschlag entscheiden, gegebenenfalls den Status des Wolfsschutzes in der EU zu ändern und den Rechtsrahmen zu aktualisieren. Dies könnte, sofern sich das als notwendig erweist, zu mehr Flexibilität im Zusammenhang mit dem Umgang mit wachsenden Populationen dieser Spezies führen.
Die Überprüfung der wissenschaftlichen Daten über den Wolf in der EU durch die Kommission ist integraler Bestandteil der eingehenden Analyse, die die Kommission als Reaktion auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2022 durchführt. Im April 2023 hat die Kommission bereits mit der Erhebung von Daten von Sachverständigengruppen und wichtigen Interessenträgern sowie der von den nationalen Behörden im Rahmen der geltenden EU- und internationalen Rechtsvorschriften gemeldeten Daten begonnen. Diese Daten erlauben laut Kommission jedoch immer noch kein vollständiges Lagebild, das ausreichen würde, um weitere Maßnahmen in Gang zu bringen. Deswegen weitet die Kommission die Konsultation mit dem heutigen Tag aus.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, wird in diesem Zusammenhang folgendermaßen zitiert: "Die Konzentration von Wolfsrudeln in einigen europäischen Regionen ist zu einer echten Gefahr für Nutztiere und potenziell auch für den Menschen geworden. Ich fordere die lokalen und nationalen Behörden nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, wo immer es erforderlich ist. Die heute geltenden EU-Regeln sehen solche Befugnisse ausdrücklich vor."