Geografische Angaben schützen die Namen von Erzeugnissen aus bestimmten Regionen, die sich durch besondere Eigenschaften, Qualität oder Ansehen auszeichnen, vor Nachahmung oder Betrug und bescheinigen, dass sie in ihrem Ursprungsgebiet nach hohen Standards hergestellt wurden. Ihre Anerkennung ermöglicht es den Verbraucher*innen, Qualitätsprodukten zu vertrauen und sie zu erkennen, während die Erzeuger vom Handel profitieren.
Nach verschiedenen Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Organisationen des Sektors wurde im Dezember 2021 deutlich, dass der bestehende europäische Rahmen wirksam ist und einen Mehrwert für die EU darstellt, jedoch einige Einschränkungen aufweist: in einigen Mitgliedstaaten ist das Bewusstsein der Verbraucher für die g.A. und das Verständnis für sie gering, und die Durchsetzung ist unzureichend.
Die Vorschläge der Kommission, die auf eine Stärkung und Verbesserung des Systems der geografischen Angaben abzielen, konzentrieren sich im Wesentlichen auf vier Ziele:
- Erstens sollen die technischen Vorschriften für die Eintragung von geografischen Angaben zu einem vereinfachten und verkürzten Verfahren zwischen Antragstellung und Eintragung zusammengeführt werden, um die Attraktivität der Regelungen für die Erzeuger zu erhöhen.
- Die zweite Maßnahme betrifft den Verkauf auf Online-Plattformen. Durch den neuen Rahmen werden der Schutz geografischer Angaben im Internet, insbesondere beim Verkauf über Online-Plattformen, sowie der Verwendung von geografischen Angaben im System für Domänennamen verbessert.
- Als unmittelbare Folgemaßnahme der "Farm to Fork"-Strategie wird eine größere soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bei den Produktspezifikationen angestrebt, um die natürlichen Ressourcen, die ländliche Wirtschaft, die Pflanzensorten und die lokalen Tierrassen besser zu schützen und die Landschaft des Produktionsgebiets zu erhalten.
- Schließlich müssen die Mitgliedstaaten Erzeugervereinigungen anerkennen, die befugt sind, ihre g.A. zu verwalten, durchzusetzen und weiterzuentwickeln; diese Erzeugervereinigungen werden Zugang zu den für die Bekämpfung von Produktpiraterie zuständigen Behörden und den Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten haben.