Der Europäischen Kommission zufolge sind die Gebäude in der EU für 40 % unseres Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Am 15. Dezember 2021 nahm die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an, der Teil des Pakets „Fit für 55“ ist. Das europäische Klimagesetz vom Juli 2021 machte die Ziele für 2030 und für 2050 EU-weit rechtsverbindlich.
Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Des Weiteren sollen ab 2028 alle Neubauten emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, soll das schon ab 2026 gelten. Außerdem zielt sie darauf ab, dass erheblich mehr energieineffiziente Gebäude renoviert werden und der Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz besser wird.
Die EU-Staaten legen die Maßnahmen, die nötig sind, um diese Ziele zu erreichen, in ihren nationalen Renovierungsplänen fest. Diese nationalen Renovierungspläne sollten Förderprogramme enthalten, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern.
Für Denkmäler sollen die neuen Vorschriften nicht gelten, ebenso sind Ausnahmen für Gebäude mit besonderem architektonischem oder historischem Wert vorgesehen. Die neuen Zielvorgaben können auch angepasst werden, je nachdem, ob die Renovierung wirtschaftlich und technisch durchführbar ist und qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind.
Das Europäische Parlament handelt nun mit dem Rat der EU die endgültige Form der Vorschriften aus.