Sowohl EU-Bürger*innen als auch Nicht-EU-Bürger*innen werden beim Überschreiten der EU-Außengrenzen systematischen Dokumentenkontrollen unterzogen. Allein im Jahr 2023 werden 600 Millionen Grenzübertritte zu verzeichnen sein.
Die Europäische Kommission hat daher die Digitalisierung des biometrischen Passes (für EU- und Nicht-EU-Bürger*innen) oder des Personalausweises (nur für EU-Bürger*innen) vorgeschlagen. Auf diese Weise wird die Dokumentenkontrolle einfacher und schneller, während gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet ist. Die Digitalisierung der Dokumente, die über die Anwendung „EU Digital Travel“ durchgeführt werden kann, beinhaltet die Erstellung von Reiseausweisen auf der Grundlage der im Reisepass oder im Personalausweis-Chip enthaltenen Informationen. Reisende müssen ihre Dokumente zwar weiterhin in Papierform mit sich führen, aber wer sich für diese digitalen Ausweise entscheidet, muss sein Reisedokument an der Grenzkontrolle nur noch in ein Lesegerät einscannen.
Mit der Einführung der Anwendung „EU Digital Travel“ können Reisende ihre Dokumente und Reisepläne im Voraus an die zuständigen Behörden übermitteln, so dass eine Vorabkontrolle der Unterlagen durchgeführt werden kann und so die Wartezeiten an der Grenze verkürzt werden. Außerdem können die Grenzbehörden auf diese Weise die Echtheit und Integrität der Reisedokumente besser überprüfen, was die Kontrolle und die Aufdeckung von gefälschten Dokumenten verbessert.
Die Entwicklung der Anwendung „EU Digital Travel“ wird von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit eu-LISA, der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht, übernommen. Die Einführung der Anwendung ist für 2030 geplant.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Erörterung im Rahmen des üblichen Gesetzgebungsverfahrens übermittelt.