Eine der geplanten Änderungen betrifft das Mindestalter für die Klassen C (Lkw) und D (Bus), das auf 18 Jahre gesenkt werden soll. Dies ermöglicht jungen Menschen den früheren Erwerb dieser Lizenzen, sofern sie eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer abschließen. Dieser Schritt zielt darauf ab, den akuten Fachkräftemangel in diesen Bereichen zu bekämpfen.
Weitere Änderung betrifft die Führerscheinklasse B und Wohnmobile. Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, sollen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen unter Klasse B fallen, vorausgesetzt, die Fahrer*innen besitzen die Klasse B seit mindestens zwei Jahren und absolvieren gegebenenfalls eine Zusatzschulung. Dies soll den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge fördern.
Die EU plant auch, das begleitete Fahren ab 17 Jahren (B17 Führerschein) EU-weit anzuerkennen und jungen Fahrer/innen grenzüberschreitende Mobilität zu ermöglichen. Eine einheitliche Probezeit von zwei Jahren für Fahranfänger*innen mit Null-Promille-Regelung und Auffrischungskursen nach einem Jahr ist womöglich ebenfalls geplant.
Der B196 Führerschein, der Inhaber*innen eines Autoführerscheins das Fahren von Leichtkrafträdern ermöglicht, könnte in Zukunft in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden, sofern er im Führerschein vermerkt ist.
Die Einführung eines digitalen Führerscheins, der auf dem Smartphone vorgezeigt werden kann, ist ebenfalls geplant. Dieser digitale Führerschein soll persönliche Daten und Fahrerlaubnisklassen verschlüsseln und in anderen EU-Ländern lesbar machen, was die Verwaltung vereinfacht und die Sicherheit erhöht.
Schließlich wird über regelmäßige Fahrtauglichkeits-Checks für Fahrer*innen über 70 Jahre nachgedacht. Dies könnte die Verkehrssicherheit erhöhen, indem ältere Fahrer*innen auf ihre Eignung überprüft werden.
Insgesamt zeigt die geplante vierte Führerscheinreform der EU eine breite Palette von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Mobilität in Europa sicherer, umweltfreundlicher und zugänglicher zu gestalten.