Diese Empfehlung steht im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel und den Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens.
Nach der Wahl zum Europäischen Parlament Anfang Juni, wird die dann kommende Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, der im Einklang mit dem EU-Klimagesetz mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten abgestimmt wird.
In der von der Kommission dazugehörigen vorgestellten Mitteilung, werden eine Reihe grundlegender politischer Voraussetzungen genannt, die für die Erreichung des 90-Prozent-Ziels maßgeblich sind.
In der vorgestellten Mitteilung werden auch eine Reihe grundlegender politischer Voraussetzungen für die Erreichung des 90%-Ziels genannt. Dazu gehört die vollständige Umsetzung des für den Zeitraum bis 2030 vereinbarten Rahmens, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gewährleistet wird, eine stärkere Konzentration auf einen gerechten Übergang, bei dem niemand zurückgelassen wird, gleiche Wettbewerbsbedingungen mit internationalen Partnern und ein strategischer Dialog über den Rahmen für die Zeit nach 2030, auch mit der Industrie und dem Agrarsektor.
Die derzeitige Aktualisierung der Entwürfe der nationalen Energie- und Klimapläne ist ein Schlüsselelement bei der Überwachung der Fortschritte, und die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten, der Industrie und den Sozialpartnern zusammen, um die erforderlichen Maßnahmen zu erleichtern.