Der Rat der Europäischen Union hat sich am 17. Juni 2024 auf das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur geeinigt, das von der Europäischen Kommission erstmals im Juni 2022 vorgeschlagen wurde.
Die in Luxemburg tagenden Umweltministerinnen und -minister haben den Text mit einer Mehrheit von 20 Ländern, die 66,07 % der Bevölkerung repräsentieren, angenommen. Die Verordnung zielt darauf ab, den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu bekämpfen und die Europäische Union dabei zu unterstützen, ihre Umweltverpflichtungen zu erfüllen und eine nachhaltige Zukunft zu gewährleisten. Sie fordert Maßnahmen zur Wiederherstellung von mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete bis 2030 und aller Ökosysteme, die Wiederherstellungsmaßnahmen benötigen, bis 2050. Für verschiedene Arten von Ökosystemen, darunter landwirtschaftliche Flächen, Wälder und städtische Ökosysteme, werden spezifische Anforderungen festgelegt.
Nächste Schritte
Sobald der Rechtsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist und in Kraft tritt, wird er für die Mitgliedstaaten verbindlich. Diese müssen dann anhand von Indikatoren für die biologische Vielfalt über ihre Fortschritte berichten und der Europäischen Kommission nationale Wiederherstellungspläne vorlegen, die den festgelegten Zielen entsprechen.