Die Überarbeitung der Richtlinien über die Luftqualität setzt sich das Ziel, bis 2050 eine Nullverschmutzung zu erreichen. Dieses Ziel wird durch die Festlegung spezifischer Luftqualitätsnormen verfolgt. Die Grenzwerte werden an die Empfehlungen der WHO angepasst. Für jede toxische Substanz, wie Feinstaub und Partikel, werden spezifische Schwellenwerte festgelegt, die die Mitgliedsstaaten bis 2030 einhalten müssen. Die Ziele und Schwellenwerte müssen dann alle fünf Jahre von der Kommission überprüft und aktualisiert werden.
Sollten diese Werte überschritten werden, muss der Mitgliedstaat einen Luftqualitätsfahrplan oder Luftqualitätspläne erstellen, je nachdem, ob dies vor oder nach 2030 geschieht. Darüber hinaus müssen kurzfristige Aktionspläne mit Sofortmaßnahmen zur Verringerung des unmittelbaren Risikos für die menschliche Gesundheit erstellt werden.
Schließlich sieht der Richtlinienvorschlag auch die Verpflichtung der Staaten vor, Sanktionen für Verstöße gegen die Vorschriften in diesem Bereich festzulegen, sowie die Möglichkeit des Zugangs zu Rechtsschutz und Entschädigung für die Geschädigten.
Der vorgeschlagene Text sieht jedoch auch Flexibilität vor: Die Mitgliedstaaten können eine Aufschiebung des Inkrafttretens der neuen Regelung bis zum Jahr 2035 oder sogar 2040 beantragen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, wie etwa besondere klimatische oder geographische Bedingungen.
Nächste Schritte
Die Vereinbarung muss noch vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Danach wird das neue Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Da es sich um eine Richtlinie handelt, haben die Mitgliedstaaten nach deren Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.