Das Ziel der EU bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen ist eines der Kernelemente des europäischen Grünen Deals. Mit der vorläufigen Einigung über das Europäische Klimagesetz ist nun ein wichtiger Meilenstein zur rechtlichen Verankerung dieses Ziels erreicht Es wird maßgeblich zum grünen Aufschwung in der EU beitragen und für einen sozial gerechten ökologischen Wandel sorgen.
Zusätzlich zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 wird mit der Einigung der klimapolitische Rahmen der EU durch u. a. folgende neue Elemente verstärkt:
- das ehrgeizige Klimaziel, bis 2030 die Nettoemissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken, einschließlich der Klarstellung des Beitrags der Emissionsreduzierung und des Abbaus von Treibhausgasen;
- die Anerkennung der Notwendigkeit, die CO2-Senken der EU durch eine ehrgeizigere Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) zu verbessern, für die die Kommission im Juni 2021 Vorschläge vorlegen wird;
- ein Verfahren zur Festlegung eines Klimaziels für 2040 unter Berücksichtigung eines indikativen Treibhausgasbudgets für 2030-2050, das von der Kommission veröffentlicht wird;
- eine Verpflichtung zur Erreichung negativer Emissionen nach 2050;
- die Einrichtung eines europäischen Klimarats als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium;
- strengere Vorschriften für die Anpassung an den Klimawandel;
- eine enge Abstimmung zwischen den Politikbereichen der Union im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität;
- eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zur Ausarbeitung branchenspezifischer Fahrpläne, die den Weg zur Klimaneutralität in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen aufzeigen.