Europa bekommt in diesem Jahr ein einheitliches Patentsystem, das eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung von Patenten in Europa schafft und die Kosten für den Patentschutz senkt. Das einheitliche Patent ist ein Rechtstitel, der einen einheitlichen Schutz in allen teilnehmenden Ländern auf einer einzigen Anlaufstelle bietet, was enorme Kostenvorteile bietet und den Verwaltungsaufwand verringert.
Das ursprünglich von der Kommission im Jahr 2012 vorgeschlagene Übereinkommen (2013/C 175/01) wird seit dem 19. Jänner 2022 vorläufig angewendet. Das neue System wird voraussichtlich am 1. Juni 2023 in Betrieb genommen.
- Alle EU-Länder beteiligen sich an dieser verstärkten Zusammenarbeit mit Ausnahme von Spanien und Kroatien. 2015 schloss sich Italien der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des einheitlichen Patentschutzes an;
- Nach der Ratifizierung des Protokolls über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens durch Österreich begann der entsprechende Zeitraum der vorläufigen Anwendung am 19. Jänner 2022;
Mit dem neuen Patentsystem wird es einfacher, Patente zu erlangen und auch die Durchsetzung wird vereinfacht, mit erhöhter Transparenz und niedrigeren Kosten. Das Einheitliche Patentgericht wird eine einzige, spezialisierte Gerichtsbarkeit bieten. Damit können Patente - und damit sind nicht nur die neuen Einheitspatente, sondern auch die nicht-einheitlichen europäischen Patente gemeint - in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zentral durchgesetzt werden. Die Rechtssicherheit erhöht und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessert. Das neue System wird auch dazu beitragen, Forschung und Innovation in der EU zu fördern, was für die Unterstützung des grünen und digitalen Wandels in Europa und die Stärkung unserer Resilienz unerlässlich ist.
Das Europäische Patentamt und das Einheitliche Patentgericht haben bereits eine Reihe von Übergangsmaßnahmen ergriffen, um den Nutzern zu helfen, das neue System optimal zu nutzen.