Der Vorschlag der Europäischen Kommission zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die Arbeitnehmer*innen ins Ausland entsenden, zu verringern. Aufgrund der Meldepflichten gegenüber den zuständigen nationalen Behörden müssen die Unternehmen derzeit eine Vielzahl unterschiedlicher Dokumente für jeden einzelnen Mitgliedstaat verwalten.
Das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Instrument, das die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis anwenden können, ermöglicht die Verwendung eines einzigen Meldeformulars in allen offiziellen EU-Sprachen anstelle von 27 verschiedenen Formularen. Um das Verfahren zu vereinfachen, werden die auf dem Formular verlangten Angaben auf etwa 30 reduziert. Schätzungen zufolge werden die Unternehmen dadurch durchschnittlich 73 % weniger Zeit für die Meldung entsandter Arbeitnehmer*innen benötigen.
Die neue öffentliche Plattform wird die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmer*innen verbessern und auf dem bereits bestehenden Binnenmarktinformationssystem (IMI) aufbauen. Darüber hinaus wird die Vereinfachung der Prozedur auch die Transparenz der Entsendungserklärungen erhöhen und die Zahl der Fälle von Nichteinhaltung verringern. So können die Rechte der Arbeitnehmer*innen geschützt werden.
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