Durch die Einstufung von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel soll der Zugang zu Euro-Banknoten und –Münzen sowie die Möglichkeit, damit zu bezahlen, sichergestellt werden. Gleichzeitig wird ein Rahmen für eine neue digitale Form des Euro geschaffen, die die Europäische Zentralbank in Zukunft als Ergänzung zu Bargeld ausgeben könnte.
Digitaler Euro als Ergänzung zu Bargeld
Um sich an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen, prüft die Europäische Zentralbank (EZB) die Möglichkeit der Einführung eines digitalen Euro als Ergänzung zu Bargeld. Auch andere Zentralbanken weltweit prüfen die Einführung einer digitalen Währung. Der digitale Euro würde den Verbraucher:innen zusätzlich zu den bereits bestehenden Optionen eine neue europaweite Zahlungslösung bieten.
Vor allem würde der digitale Euro sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen zur Verfügung stehen. Das bedeutet Zahlungen könnten von Gerät zu Gerät ohne Internetverbindung getätigt werden. Während Online-Transaktionen denselben Schutz der Privatsphäre bieten würden wie bestehende digitale Zahlungsmittel, wären der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz für die Nutzerinnen und Nutzer bei Offline-Zahlungen in besonders hohem Maße gewährleistet: Sie müssten bei digitalen Zahlungen weniger personenbezogene Daten offenlegen, als es heute bei Kartenzahlungen der Fall ist, so als würden sie mit Bargeld bezahlen oder an einem Geldautomaten Geld abheben. Niemand könnte sehen, was die Menschen bezahlen, wenn sie den digitalen Euro offline verwenden.
Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel
Obwohl die Akzeptanz von Bargeld im Euro-Währungsgebiet im Durchschnitt hoch ist, sind in manchen Mitgliedstaaten und Bereichen Probleme aufgetreten. Mittlerweile haben einige Bürgerinnen und Bürger Schwierigkeiten beim Zugang zu Bargeld, beispielsweise aufgrund der Entfernung von Geldautomaten und der Schließung von Bankfilialen.
Mit dem Vorschlag der Kommission soll gewährleistet werden, dass Bargeld im gesamten Euro-Währungsgebiet auch in Zukunft weithin angenommen wird und die Bürgerinnen und Bürger einen ausreichenden Zugang zu Bargeld haben, um auf Wunsch Barzahlungen leisten zu können.
Mitgliedsstaaten müssen Zugang und Akzeptanz zu Bargeld gewährleisten
Die Mitgliedstaaten werden eine breite Akzeptanz von Barzahlungen sowie einen ausreichenden und effektiven Zugang zu Bargeld gewährleisten müssen. Sie werden verpflichtet sein, die Lage zu beobachten und Maßnahmen zu ergreifen, um möglicherweise festgestellte Probleme zu beheben. Die Kommission könnte bei Bedarf eingreifen und Maßnahmen vorgeben.
Mit dem Vorschlag wird sichergestellt, dass jeder im Euro-Währungsgebiet seine bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen kann und Zugang zu grundlegenden Bargelddiensten hat. So wird die finanzielle Inklusion schutzbedürftiger Gruppen, die in der Regel stärker auf Barzahlungen setzen, wie z. B. ältere Menschen, gewährleistet.