Am vergangenen Donnerstag, den 12. Dezember, tagte der EU-Rat „Justiz und Inneres“ in Brüssel. An der Sitzung nahmen auch EU-Kommissar Magnus Brunner (Inneres und Migration) und die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Henna Virkkunen (Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie) teil.
Auf der Tagung hat der EU-Rat einstimmig beschlossen, die Kontrollen an den Landbinnengrenzen zu Rumänien und Bulgarien ab dem 1. Januar 2025 aufzuheben. Damit werden beide Länder vollwertige Mitglieder des Schengen-Raums.
Die Aufnahme der beiden Länder wurde bereits im Dezember 2023 vom Rat erörtert und beschlossen. Seitdem haben sich Bulgarien und Rumänien verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Anwendung der Schengen-Regeln umzusetzen. Dazu gehören Kontrollen an den Land-, See- und Luftgrenzen (Flughäfen), die Ausstellung von Visa, die polizeiliche Zusammenarbeit und der Schutz personenbezogener Daten sowie die Kontrolle der Außengrenzen des Schengen-Raums. Dies führte zur Abschaffung der Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen der beiden Staaten am 31. März 2024.
Der Beitritt von Bulgarien und Rumänien zum Schengen-Raum stellt einen wichtigen Meilenstein auf europäischer Ebene dar, da er nicht nur den Raum selbst stärkt, sondern auch den Binnenmarkt verbessert, Reisen, Handel und Tourismus fördert und die Einheit und Stärke der Europäischen Union auf internationaler Ebene festigt.
Hintergrund
Schengen ist ein grenzfreier Raum, der mehr als 425 Millionen EU-Bürgern sowie Nicht-EU-Bürger*innen, die in der EU leben oder die EU als Tourist*innen, Austauschstudent*innen oder zu Geschäftszwecken besuchen, Bewegungsfreiheit garantiert. Mit anderen Worten, er ermöglicht es, ohne besondere Formalitäten und Grenzkontrollen in ein EU-Land zu reisen, dort zu arbeiten und zu leben.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder (mit Ausnahme von Zypern und Irland) sowie die Nicht-EU-Staaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein.