Die Änderung tritt am 7. März 2025 in Kraft. Nach diesem Datum wird die EU die Möglichkeit haben, die entsprechenden Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) anzupassen. Die Kommission wird im nächsten Schritt eine gezielte Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften vorschlagen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden muss.
Durch diese Änderung erhalten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung ihrer lokalen Wolfspopulationen. Da der Wolf eine geschützte Art bleiben wird, müssen die Mitgliedstaaten mit ihren Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zugleich weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand erreichen und aufrechterhalten.
Investitionen in geeignete Schutzmaßnahmen sind laut Kommission nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um die Zahl der Angriffe auf Nutztiere zu verringern. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und die Interessenträger bei der Gestaltung und Umsetzung solcher Maßnahmen weiterhin durch Finanzmittel und andere Formen der Förderung unterstützen.
Hintergrund
Auf der Grundlage einer eingehenden Analyse des Status des Wolfs in der EU schlug die Kommission im Dezember 2023 vor, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern. Dieser Vorschlag wurde im September 2024 vom Rat angenommen. Der Vorschlag der Kommission entsprach auch dem Standpunkt des Europäischen Parlaments vom November 2022.